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   OLG Koblenz, 19.08.2010 - 2 Ws 355/10, 2 Ws 356/10   

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https://dejure.org/2010,18384
OLG Koblenz, 19.08.2010 - 2 Ws 355/10, 2 Ws 356/10 (https://dejure.org/2010,18384)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.08.2010 - 2 Ws 355/10, 2 Ws 356/10 (https://dejure.org/2010,18384)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. August 2010 - 2 Ws 355/10, 2 Ws 356/10 (https://dejure.org/2010,18384)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 317 StPO, § 473 Abs 3 StPO
    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Voller Erfolg eines nachträglich beschränkten Rechtsmittels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenverteilung im Fall der Einlegung eines nachträglich beschränkten Rechtsmittels nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 473 Abs. 1; StPO § 473 Abs. 3
    Kostenverteilung bei Rechtsmittelbeschränkung und Rechtsmittelerfolg nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 04.12.1996 - 2 Ws 1197/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.08.2010 - 2 Ws 355/10
    Danach werden bei vollem Erfolg des erst nachträglich beschränkten Rechtsmittels die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Rechtsmittelzug erwachsenen notwendigen Auslagen zwar der Staatskasse auferlegt, jedoch mit Ausnahme derjenigen gerichtlichen und außergerichtlichen Auslagen, die bei einer von vornherein beschränkten Rechtsmitteleinlegung vermeidbar gewesen wären; letztere hat der Angeklagte zu tragen (vgl. Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 473 Rdn 38 ff; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 473 Rdn 20; OLG München in NStZ-RR 1997, 192; Beschluss des Senats vom 26. Juni 2008 - 2 Ws 288/08 -).
  • OLG Braunschweig, 20.05.2015 - 1 Ws 94/15

    Gesonderte Kostenentscheidung bei mehreren verbundenen Rechtsmitteln des

    Dem Rechtsmittelführer sind deshalb die Mehrkosten, die durch die nicht rechtzeitige Rücknahme des Rechtsmittels entstanden sind, aufzuerlegen (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 01.03.2006, 2 Ws 48/06, juris, Rn. 3, OLG Koblenz, Beschluss vom 19.08.2010, 2 Ws 355/10, juris, Rn. 5; OLG München, 2 Ws 1197/96 K = NStZ-RR 1997, 192; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 473, Rn. 20).

    Ob eine Berufung rechtzeitig beschränkt wird, richtet sich danach, ob die Beschränkung noch innerhalb der Berufungsbegründungsfrist des § 317 StPO erfolgt (OLG Koblenz, Beschluss vom 19.08.2010, 2 Ws 355/10, juris, Rn. 7).

  • OLG Stuttgart, 12.05.2014 - 4 Ws 96/14

    Berufung im Strafverfahren: Kostenentscheidung bei nachträglich beschränktem

    Die Vorschrift gilt unmittelbar allerdings nur für den Fall, dass das Rechtsmittel schon bei der Einlegung oder spätestens innerhalb der Begründungsfrist beschränkt wird (OLG Koblenz, NStZ-RR 2011, 64; Meyer-Goßner /Schmitt, 57. Auflage, § 473 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 487/21

    Fahrverbot (Erledigung: vollständig vollstreckt); Kostenentscheidung

    Allerdings sind dem Angeklagten entsprechend § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO diejenigen Mehrkosten aufzuerlegen, die dadurch vermieden worden wären, dass der Angeklagte sein Rechtsmittel noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist beschränkt hätte (vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., § 473 Rn. 20; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., § 473 Rn. 7 - je mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Mai 2015 - III-4 Ws 66/15 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 4 Ws 96/14 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. August 2010 - 2 Ws 355-356/10, NStZ-RR 2011, 64 (Ls.; je für das Berufungsverfahren); s. auch BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 6).
  • OLG Hamm, 18.04.2013 - 1 Ws 121/13

    Erfolg eines Rechtsmittels; Kosten

    Letztere hat der Angeklagte zu tragen (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 95; OLG Koblenz, Beschl. v. 19.08.2010 - 2 Ws 355/10 - juris).
  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 2 Ws 10/13

    Kosten bei vollem Erfolg eines nachträglich beschränkten Rechtsmittels

    Rechtsmittels die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Rechtsmittelzug erwachsenen notwendigen Auslagen zwar der Staatskasse auferlegt, 'jedoch mit Ausnahme derjenigen gerichtlichen und außergerichtlichen Auslagen, die bei einer von vornherein beschränkten Rechtsmitteleinlegurig vermeidbar gewesen .wären; letztere hat der Angeklagte zu tragen ist (Senat, Beschluss vom 19.08.2010 - 2 Ws 355, 356/10 -, BeckRS 2010, 22227).
  • OLG Bamberg, 21.03.2012 - 1 Ws 147/12

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Rechtzeitigkeit einer nachträglichen

    10 a) Soweit für die Frage, ob eine nachträgliche Teilrücknahme oder eine anfängliche Rechtsmittelbeschränkung vorliegt, auf die Frage des Ablaufs einer Rechtsmittelbegründungsfrist abgestellt wird (KK-Gieg a.a.O.; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 19.08.2010 - 2 Ws 355/10 [bei juris] = NStZ-RR 2011, 64 [Ls] m.w.N.), kann diese Anknüpfung für die Beschwerde im Strafverfahren, die keiner Begründung bedarf, keine Anwendung finden.
  • OLG Hamm, 18.04.2013 - 1 Ws 12/13

    Kostenrechtlicher Erfolg einer Strafmaßberufung

    Letztere hat der Angeklagte zu tragen (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 95 ; OLG Koblenz, Beschl. v. 19.08.2010 - 2 Ws 355/10 - [...]).
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